Roland M. Horn: Das große Buch der UFO-Sichtungen

Die besten Fälle weltweit. Wird die Existenz außerirdischer Besucher
von den Regierungen der Welt geheim gehalten?

Roland M. Horn ist den meisten Lesern zu Themen wie UFOs oder Atlantis ein Begriff. Vor allem sein, zusammen mit dem bekannten Autor und Mystery-Forscher Lars A. Fischinger verfasstes, 1999 im Moewig Verlag erschienenes Buch UFO-Sekten gilt bis heute als Standardwerk.

Im neuesten Werk nun will Horn lt. Klappentext auf die besten UFO-Fälle weltweit zurückblicken. Nach welchen Kriterien Horn diese besten Fälle ausmacht, bleibt Geheimnis des Autors. Ein klares Muster ist nicht erkennbar. Die 31 Fälle (darunter 17 aus den USA) bilden zumindest einen Überblick über sehr populäre und bekannte Fälle wie die Initialsichtung von Kenneth Arnold, auf welche der Begriff der Fliegenden Untertasse zurückgeht, oder die Erlebnisse des Ehepaars Betty und Barney Hill, deren Geschichte oft als erste bekanntgewordene UFO-Entführung angesehen wird. Ebenso führt er die Sichtung eines diamantförmigen UFOs über Texas an, die zu körperlichen Folgen bei den Zeugen führte und durch die gleichzeitige Sichtung einer ganzen Armada an Helikoptern Fragen nach einer möglichen Involvierung staatlicher oder militärischer Stellen aufwarf (Cash-Landrum-Fall). Die bekannten Sichtungen im Rendlesham Forest über sensiblen Militärbasen in Großbritannien inmitten des Kalten Krieges werden von ihm ebenso berücksichtigt wie die bekannten Lichterscheinungen über dem Hessdalen-Tal in Norwegen, die ein räumlich ganz eng begrenztes und lang anhaltendes Phänomen darstellen.

Gewünscht hätte man sich in einem Buch eines bekannten deutschen UFO-Forschers mehr Fälle aus dem deutschsprachigen Raum, doch mit Ausnahme des bekannten Landungsfalls des Zeugen Oskar Linke wird im Buch kein weiterer deutscher Fall behandelt. Verweise auf die berühmte Sichtung über Greifswald, den UFO-Vorfall in Plauen, die Entführung in Langenargen, die UFO-Sichtung über dem Bremer Flughafen oder die Untersuchungen in Gadebusch sucht man vergebens.

Versorgt wird man im Buch vor allem mit Informationen zum Pentagon-UFO-Programm und zu UFO-Sichtungen während des Ukraine-Krieges.

Auffallend hierbei ist, dass die Quellen zum Pentagon-UFO-Programm ausschließlich aus 49(!) chrono-logisch zitierten Beiträgen von Andreas Müller und dessen grenzwissenschaft-aktuell-Blog (der den meisten Lesern bekannt sein dürfte) bestehen. Ob und inwieweit ein solches Kapitel Sinn macht, bleibt an dieser Stelle fraglich. Auf Seite 13 gibt Horn zumindest an: „Aus Platzgründen beschränken wir uns in diesem Buch…“. Sicherlich wären andere Fälle für den Leser interessanter gewesen als das Rauf- und Runterzitieren von frei zugänglichen News. Vom Sinn einer so einseitigen Betrachtungsweise durch lediglich eine einzige Quelle ganz zu schweigen.

Viele der von Horn behandelten Fälle haben eine militärische Komponente, sei es weil sie sich über Militärgeländen abspielten, Militärpersonal beteiligt war oder die Fälle durch das Militär (z.B. Project Blue Book) untersucht wurden. Hierbei kommt es im Buch immer wieder zu Unschärfen, die eine Einordnung von Diensträngen und -graden schwer nachvollziehbar machen. Auf S. 65 z.B. übersetzt und vergleicht Horn einen Warrant Officer im Roswell-Fall mit dem deutschen „Feldwebelleutnant“. Dieser Dienstgrad wurde jedoch, lange vor Roswell, bereits 1920 abgeschafft. Die richtige Zuordnung wäre ein Stabs- oder Oberstabsfeldwebel. Andere Dienstgrade werden im Buch gar nicht übersetzt, wie z.B. auf S. 86 Technical Sergeant (Feldwebel oder Oberfeldwebel), S. 87 Captain (Hauptmann), 1. Lt. (Oberleutnant) oder 2. Lt. (Leutnant), S. 135 Major General (Generalmajor) oder S. 152 Staff Sergeant (Hauptfeldwebel).

Auch ansonsten kommt es zu Fehlern im Buch, die zumindest annehmen lassen, dass es zu keinem Lektorat oder Korrektorat kam. Z.B. schreibt Horn auf S. 64 von einem „Staatstreffen“ statt einem Stabstreffen, auf S. 72 wird aus Fort Worth „Fort West“, auf S. 92 heißt der amerikanische UFO-Absturz-Forscher Stringfield „Springfield“, auf S. 74 wird aus Projekt Mogul „Modul“ (das zudem im Ablauf und Inhalt falsch erklärt wird), auf S. 100 schreibt Horn von einem „Kapitän“, gemeint ist aber ein Captain der US Air Force (also ein Hauptmann der Luftwaffe und kein Stabsoffizier der Marine), auf S. 122 wird Fort Worth zur „Hauptstadt von Texas“ und hat damit wohl Austin abgelöst, auf S. 135 wird das Air Material Command zu einem „Geheimdienst“, was es jedoch nicht war, auf S. 151 bezeichnet Horn einen Flying Officer als „untergeordneten Dienstgrad“, es handelt sich aber um einen Oberleutnant (Offiziersdienst-grad), auf S. 278 wird Cluj zur „zweitgrößten Hauptstadt Rumäniens“ (wie viele Hauptstädte hat das Land eigentlich?) und auf S. 281 wird die bekannte französische UFO-Fachzeitschrift Lumières dans la Nuit zu „Lumiere de la nuit“.

Sehr interessant ist auch, dass Horn als örtliche Einordnung der 1958 über der Insel Trindade aufgenommenen UFO-Fotos angibt, dass diese sich 1.200 km östlich der Stadt Vitória befindet. Warum hier nicht die fast 1.000 km näher an der Insel und hierzulande sicher bekanntere Stadt Rio de Janeiro zur Einordnung angegeben wird, bleibt schleierhaft. Um in den Größenangaben zu verbleiben, könnte Horn den Bentwaters-Fall auch als 1.200 km von Berlin entfernt angeben.

Was dem Buch fehlt, ist eine eigene Meinung, eigene Ergebnisse, eigene Ideen oder Forschungen. Das Buch liest sich stattdessen stellenweise wie die Rezension anderer Bücher bzw. die Wiedergabe der Ergebnisse anderer Forscher. Von den 240 Anmerkungen stellen 25 Erklärungen dar (z.B. zu Flugzeug-typen). Von den restlichen 215 Anmerkungen betreffen 60 den UFO-Forscher Jerome Clark und 51 den deutschen grenzwissenschaft-aktuell-Betreiber Andreas Müller. Allein diese beiden Quellen bilden die Grundlage für die Hälfte aller angegebenen Fundstellen!

Vor allem Jerome Clark und dessen Erläuterungen zu Fällen in seiner UFO Encyclopedia haben es dem Autor anscheinend angetan. Im Buch kommen immerhin 90 (!) mal Phrasen vor wie: wie Clark schreibt (S. 100, S. 135, S. 173, S. 178, S. 179, S. 228), Clark zufolge (S. 103), dagegen sagt Clark (S. 215), hält Clark für noch glaubwürdiger (S. 225), sarkastisch fügt Clark hinzu (S. 225), vollkommen zurecht bedauert Clark (S. 259), Clark zeigt sich überzeugt (S. 172), Clark hält es für verlockend (S. 127), will man Clarks Vermutung folgen (S. 132) oder Clark macht klar (S. 172). Eine eigene formulierte Meinung des Autors ist schwer auszumachen.

Ganz unterirdisch ist jedoch der Verlag, in welchem das Buch erschienen ist. Der AnuRa Verlag (der eng mit dem Ama Deus Verlag zusammenarbeitet und sich mit diesem eine Website teilt), welcher neben Horns Buch vor allem die Werke des umstrittenen Verschwörungstheoretikers Stefan Erdmann und des laut Verfassungsschutz rechtsextremistischen Esoterikers Jan Udo Holey alias Jan van Helsing verlegt, wirbt am Ende von Horns Buch auf umfangreichen neun Seiten mit so kruden Büchern wie: UFOs von Jason Mason (Zitat: „Neue Hinweise aus den USA sowie aus Russland zeigen nun, dass ein Teil der UFOs gar nicht außerirdisch ist, sondern aus dem Inneren unseres Planeten stammt.“), Geheimakte Bundeslade von Stefan Erdmann (Zitat: „Grundlagenwissen für den Bau deutscher Flugscheiben“) oder Hitler überlebte in Argentinien von Jan van Helsing, Stefan Erdmann und Abel Basti. Nun denn. Wie der Autor Horn, welcher selbst ein Buch mit dem Titel: Blauer Stern auf weißem Grund: Die Wahrheit über Israel herausbrachte und sich selbst gern als Israelfreund gebärdet, auf die Idee kommt, in einem solchen Verlag zusammen mit Holey zu publizieren, der in Wolfgang Benz´ Handbuch des Antisemitismus (Band 2, De Gruyter, Berlin 2009) einen eigenen Eintrag hat, bleibt dessen Geheimnis. Die Bewertung mit zwei Sternen bezieht sich somit ausschließlich auf den Inhalt des Buches und soll an dieser Stelle auf keinen Fall als eine Empfehlung zum Kauf und zur Finanzierung des genannten Verlags verstanden werden!

Marius Kettmann, B.A. 2/5 Sternen

416 S., br., ISBN-13: 978-3985620296, Preis: 26,00 €

Amadeus-Verlag
amadeus-verlag.de
Fichtenau, 2024

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Quelle: JUFOF Nr. 278, 2/2025: 59 ff

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