Alexander Knörr: Die Wahrheit über Deutschlands UFO-Akten

Mit Textbeitragen von Douglas Spalthoff und Frank Reitemeyer

Ein in den letzten Jahren vielbeachtetes Thema im Bereich der UFO-Forschung ist die in vielen Ländern inzwischen erfolgte Freigabe von Akten zu UFO-Beobachtungen. Staatliche Behörden in Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien, Kanada, Brasilien u. v. m. haben über Jahrzehnte hinweg Dokumentationen zu diesem Thema angefertigt und diese inzwischen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt (1).

Alexander Knörr legte im Juni 2017 nun ein Buch vor, in dem er sich detailliert mit dem Stand eventueller UFO-Akten Deutschlands befassen will. Als Besonderheit ist hierbei zu nennen, dass »Die Wahrheit über Deutschlands UFO-Akten« nach dem Rückzug des Autors aus der aktiven UFO-Szene auch eine Art Resümee seiner bisherigen Tätigkeit darstellen soll.

Das Buch ist demnach auch in drei Kapitel unterteilt, von denen nur das erste sich spezifisch mit dem Thema der Freigabe deutschen Aktenmaterials auseinandersetzt. Kapitel Zwei beinhaltet vom Autor selbst bzw. in der DEGUFO untersuchte UFO-Meldungen, während der dritte Teil dann ganz dem Werdegang des Autors in der UFO-Forschung und Grenzwissenschaften bzw. der entsprechenden Szene gewidmet ist. Bereits insofern lässt sich sagen, dass der Titel des Buches sich hier nur auf ein Drittel des eigentlichen Inhalts bezieht.

Als Hardcover mit Seiten aus dickem, gestrichenen Papier macht das Buch haptisch einen positiven Eindruck. Auffällig ist der »Disclaimer« zu Beginn, der nicht nur angibt, dass Sichtungsberichte mit Erlaubnis der Zeugen veröffentlicht wurden, sondern auch, dass der Autor für deren Tatsächlichkeit keine Gewährleistung übernimmt.

Zu Beginn des ersten Teils gibt der Autor einen Abriss der internationalen Freigabe von UFO-Akten und bringt seine Grundposition dazu zum Ausdruck, dass trotz der umfangreichen Veröffentlichung von Material »die wirklich interessanten Fälle« (S. 16) nach wie vor geheim gehalten würden – ein durchaus üblicher Standpunkt in der UFO-Forschung, wenn man persönlich davon ausgeht, dass die Regierungen zum Thema mehr wissen, als bekannt ist.

Als Beispiel für UFO-Akten beschreibt Knörr den bekannten Fall der UFO-Sichtung Oskar Linkes 1950, und zwar in der (mit Fehlern behafteten) Form, wie er in einer Akte des US-amerikanischen Geheimdiensts CIA 1952 beschrieben wird – auf die neueren Erkenntnisse zum Fall selbst aus den Jahren 1985 und 2014 geht er nicht ein (2).

Zur Verdeutlichung seiner Position zeigt der Autor auf einer Abbildung auch großflächig geschwärzte freigegebene Akten, deren Unkenntlichkeit er als »Veralberung« der UFO-Forscher bezeichnet – denn es könne sich ja nicht nur um persönliche Daten handeln.

Dass es auch weitere, übliche Gründe für Schwärzungen in freigegebenen Akten aus Regierungsbehörden gibt, erfährt der Leser nicht. Der Prozess der Aktenschwärzung vor einer Freigabe unterliegt üblicherweise genauen Regelungen, welche Informationen nicht freigegeben werden dürfen (etwa persönliche Daten von Regierungspersonal, Vorgehensweisen, Formen der Informationsgewinnung, Verschlüsselungsmethoden, militärische Operationen, geheimdienstliche und militärische Standorte, Beziehungen zu anderen Staaten, Pläne und Vorhaben oder Informationen über Waffen), wie diese unkenntlich zu machen sind, dass eine Begründung für die Schwärzung im freigegebenen Dokument anzugeben ist und auch, wie lange die Geheimhaltung zu gelten hat und wann eine Neuprüfung und ggf. neue Freigabe zu erfolgen hat. Diese Regelungen sind auch öffentlich im Detail verfügbar (3).

Die genaue Prämisse, von der Alexander Knörr den Blick auf die Freigabebemühungen in Deutschland richtet, beschreibt er auf S. 19: »Wie wir unseren deutschen Staat kennen, wandert dort nichts in den Papierkorb! Also MUSS es einfach deutsche UFO-Akten geben!«

Er schildert dann, wie im Jahre 2011 der DEGUFO-Vorstand schriftliche Anfragen an die Innenministerien aller Bundesländer gestellt hat, wie mit Meldungen von Bürgern zu ihnen unerklärlichen Beobachtungen von Himmelsobjekten umgegangen und wo ggf. Akten dazu angefertigt und aufbewahrt werden (4).

Die Antwortschreiben, die die DEGUFO erreichten, beinhalteten vielfach die Aussage, dass Polizeidienststellen UFO-Meldungen aufnehmen, diese in einer Aktenkategorie »Sonstiges« archivieren und dass alle Dokumentation regelhaft nach 15 Jahren vernichtet werden muss. Weitere Anfragen der DEGUFO in Bezug auf länger zurückliegende Fälle (eine Sammlung von UFO-Fällen mit Polizisten oder Militärs unter den Zeugen, auch von der GEP) konnten daher auch nicht beantwortet werden.

Hierzu ist anzumerken, dass einige Polizeidienststellen und auch z. B. die Deutsche Flugsicherung bei an sie gerichteten UFO-Sichtungsmeldungen diese nicht nur dokumentieren, sondern auch etwa an die GEP weiterleiten.

Dieses Vorgehen spricht ganz explizit gegen regelhafte geheime Ermittlungen des deutschen Staats in Bezug auf tatsächlich ungeklärt verbleibende UFO-Sichtungen.

Das Schreiben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen bildete bei der Auswertung dann eine Besonderheit, denn es nahm direkten Bezug auf das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum (NLFZ), ein 2003 im niederrheinischen Uedem etabliertes Kontrollzentrum, das u. a. im Zuge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA mit der Aufgabe der Sicherung des Luftraums betraut wurde.

Auch wenn im folgenden Abschnitt des Buches auf ebenjenen Entstehungshintergrund, Aufgaben und Vorgehensweisen des NLFZ eingegangen wird, zieht der Autor dennoch aus dieser Benennung das Fazit: »›Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem NLFZ, vorgehalten! Und alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar an das NLFZ weiterzuleiten!‹« (S. 24; Die auch im Originaltext im Buch verwendeten Anführungszeichen suggerieren, dass es sich hierbei um ein Zitat aus einem offiziellen Antwortschreiben handelt – in den im Buch abgebildeten Briefen ist dieser Text jedoch nicht enthalten, so dass es sich vermutlich dennoch um eine Formulierung von Alexander Knörr handelt.)

Die hier unreflektiert erfolgende Gleichsetzung von »UFOs«, bei denen ein ungeklärt verbleibender Anteil womöglich eine dem Menschen noch unbekannte Ursache hat und die daher Gegenstand der UFO-Forschung sind, mit »UFOs«, die ohne korrekte Identifikation im Luftraum eines Staates registrierte Objekte (und bei denen auch ein ungeklärt verbleibender Anteil vermutlich größtenteils Flugzeuge) sind, wurde bereits bei der im Jahre 2011 von der DEGUFO verfassten Pressemitteilung dazu (5) kritisiert (6).

Der Autor berichtet dann über die Klage von Frank Reitemeyer (der auch durch Vertreten von Verschwörungstheorien in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Wirksamkeit von Impfungen bekannt geworden war) gegen den Deutschen Bundestag. Dieser hatte es von 2011 bis 2015 letztlich erfolgreich unternommen, die öffentliche Freigabe zweier Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu erstreiten, die UFOs und außerirdisches Leben zum Thema haben. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erstellen Ausarbeitungen für einzelne Bundestagsabgeordnete, die sich zu einem bestimmten Thema neutral informieren möchten. Die Inhalte der inzwischen zugänglichen Ausarbeitungen (7) sind dementsprechend lediglich Zusammenstellungen öffentlich verfügbarer Informationen zu den Themen SETI, UFOs und Weltraumpolitik der EU. Warum sie überhaupt angefertigt wurden, nämlich aufgrund gezielter Anfrage eines Bürgers an die damalige Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, schildert diese in einem Antwortschreiben an ufo-information.de (8). Um geheime UFO-Akten Deutschlands ging es hier also keineswegs. Im Gegenteil war der Bürger ein Journalist mit Kontakt zu Robert Fleischer (Exopolitik) (9), so dass ironischerweise die UFO-Szene im weiteren Sinne, aus der heraus dann für die Freigabe des Dokuments gekämpft wurde, überhaupt erst für das Entstehen dieser Materialien gesorgt hat!

Reitemeyer kommt aber der Verdienst zu, die jahrelange Weigerung des Bundestags, derartige Ausarbeitungen zugänglich zu machen (mit Verweis auf Urheberrecht und Abfassung nur für Einzelpersonen), aufgebrochen zu haben. Im später folgenden Interview mit dem Kläger beschreibt dieser dann auch den Grund für seine Prozessführung – dass er gar keine wichtigen Inhalte in den Dokumenten erwartet, aber durchaus bemerkt hatte, dass der Bundestag hier keinen Präzedenzfall schaffen wollte. Gemäß den Informationsfreiheitsgesetzen hat jedoch jedermann einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden. So sind durch nachfolgende Kampagnen heute inzwischen auch alle Gutachten und Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste auf den Webseiten des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich (10).

In einem nur im Text gekennzeichneten Fremdbeitrag des UFO-Forschers Douglas Spalthoff kommentiert dieser den Bericht zur Klage gegen den Bundestag und bezeichnet dessen Antworten vor der Freigabe der Ausarbeitungen als unehrlich, denn es wurde geäußert, dass gesonderte Akten zu Sichtungen »unidentifizierter Flugobjekte« in Deutschland nicht vorgehalten werden und dass keine öffentliche Einrichtung (Behörde) bekannt sei, die sich »mit der Erfassung unbekannter Flugobjekte in der von Ihnen gewünschten Art« befasse. Die Formulierung macht deutlich, dass der Verweis auf das NLFZ hier nicht greift, denn dessen Funktion hat, insbesondere wenn man diese mit dem Inhalt der Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste vergleicht, eben tatsächlich nichts mit der Suche nach vermeintlich außerirdischen oder anderweitig exotischen Objekten zu tun. Alexander Knörr vertieft das Problem des Verständnisses darüber, was »UFO-Akten« sind, in seinem Fazit zum ersten Buchabschnitt, wenn er schreibt, dass »es sehr wohl ›richtige‹ Akten der Regierung über unidentifizierte Flugobjekte geben MUSS. Dass diesen nachgegangen wird und sich eine Behörde damit beschäftigt, die sicher auch diese Akten sammelt; auch wenn diese Behörde ursprünglich und eigentlich für andere Dinge ins Leben gerufen wurde.«(S. 56)

Als sei das NLFZ von der Terroristenabwehr zur UFO-Forschung übergegangen, nur weil es in beiden Fällen um zunächst unidentifizierte Objekte am Himmel geht! Auch im Interview mit Andreas Müller zur von ihm vor Ort eingesehenen Akte des BND »B 206/1914« mit dem Titel »DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO –« wird deutlich, dass »nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene « im Vordergrund steht, sondern »das Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Drohnen, durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten« (11). Auch wenn in dieser Akte scheinbar Sichtungsbeschreibungen enthalten sind, deren Ursache ungeklärt verbleibt.

Für UFO-Forscher ist es eigentlich Kernaufgabe ihrer Arbeit, dieser immer wieder vorkommenden thematischen Verquickung aktiv entgegenzutreten und ihr nicht noch selbst Vorschub zu leisten.

Mit Seite 60 im Buch ist das erste Kapitel um behördliche UFO-Akten dann abgeschlossen – ohne dass man der Frage, ob in Deutschland regelhaft Aktenmaterial unter dem Schlagwort »UFO«, wie wir UFO-Forscher es verstehen, angelegt wirkt, wirklich näher gekommen ist. Weder die Tätigkeit des NLFZ noch der Prozess um die Ausarbeitung für den Bundestag noch die Akte des BND zur Grenzgebietsaufklärung lässt sich unter dedizierter geheimer staatlicher UFO-Forschung subsumieren. Ob das NLFZ oder der BND neben ihrer eigentlichen Arbeit ungeklärt verbliebene Objektsichtungen dokumentiert haben, bleibt unklar.

Im zweiten Kapitel widmet sich der Autor dann Falldokumentationen der von ihm selbst entgegengenommenen, aber auch durch die DEGUFO untersuchten Sichtungsberichte. Dass dabei für ihn IFOs »mit der eigentlichen Forschung nur am Rande zu tun haben«, »für eine gehörige Portion Frustration« bei UFO-Forschern sorgen und er nun nach seinem Austritt aus der DEGUFO »›bessere‹ oder interessantere Fälle gemeldet bekommt« (jeweils S. 61), verweist bereits auf die Interessenlage Alexander Knörrs (der er dann das dritte Buchkapitel widmet). Dass er als Fachbuchautor hauptsächlich Bekanntheit in einer gewissen Szene und unter seinen eigenen Anhängern hat, während UFO-Gesellschaften die Allgemeinbevölkerung ansprechen (und für themenfremde Personen über Google, Facebook &Co. besser auffindbar sind), könnte dabei eine Ursache für den veränderten Fallzugang sein.

Ergänzt um Fallbeschreibungen aus der Literatur gibt der Autor Zusammenfassungen von UFO-Fällen, die sich kategorisieren lassen als 7 x NL, 4 x DD, 11 x CE I, 3 x CE II, 1 x CE III, 1 x USO, 1 x R / V und 10 Entführungserfahrungen. Dabei erfolgen nur selten Angaben dazu, wie die Fälle tatsächlich untersucht worden sind bzw. welche Daten wirklich zu den einzelnen Fällen vorliegen. Der Schwerpunkt liegt auf der Schilderung der Erlebnisse. Sehr wichtig erscheinen jedoch die einschränkenden Bemerkungen Alexander Knörrs zu Entführungserfahrungen, die er in Bezug auf die Glaubhaftigkeit einiger Berichte sowie auf den Wert der Hypnoseregression verfasst hat (S. 120).

Im letzten Teil des Buches widmet sich Alexander Knörr dann seinem eigenen Werdegang und Interesse für grenzwissenschaftliche Phänomene, von einem klar als schlafparalytische Erfahrung einzuordnenden Erlebnis in der Kindheit über den Erwerb von Dänikens Büchern (und später auch denen von Johannes Fiebag, was zur Neudeutung der initial geschilderten Erfahrung als Entführung des Freundes, bei dem der Autor übernachtete, führte) zur festen Überzeugung vom Besuch Außerirdischer in vergangenen Zeiten wie auch heute und seiner aktiven Tätigkeit innerhalb der DEGUFO von 2001 bis 2014.

Den Ausstieg aus der Arbeit in einem UFO-Forschungsverein begründet Knörr damit, dass durch den Anstieg der Sichtungsmeldungen, die Verpflichtung der Organisationen zu sauberer Dokumentation auch bei IFO-Fällen und durch die Ergebnisoffenheit der Forschungsarbeit selbst die UFO-Forschung in Deutschland »verkommen [sei] in etwas, das mit Politik mehr zu tun hat als mit wirklicher Forschung« (S. 137). Seine Aussagen lassen hier deutlich erkennen, dass es dem Autor bei dem, was er unter »Forschung« versteht, eher um das Sammeln und unter eigenem Namen Publizieren von sensationell klingenden Geschichten geht. Wissenschaftliche Arbeitsmethodik, die eben Entgegennahme, Untersuchung, Dokumentation und Veröffentlichung aller Meldungen sowie ein Zurückstellen persönlicher Ansichten hinter eine sachlich-neutrale Untersuchungsarbeit, löste bei ihm nicht allzu viel Begeisterung aus.

Sein Rückzug aus der organisierten UFO-Forschung erfolgte denn auch nicht freiwillig, wie Knörr nahelegt, sondern durch Abwahl, da seine Arbeit als Vorsitzender der DEGUFO dem Verein letztlich eher Schaden bereitet hat. Dass er wirkliche Zusammenarbeit der UFO-Vereine in Deutschland bestreitet und dort allerorten »Possierlichkeiten und falsche Egos« sowie »Angst, irgendwelche Informationen preiszugeben« wittert (S. 141), zeigt nur auf, wie wenig er wirklich beteiligt war an der inzwischen mehr als 10 Jahre andauernden Neustrukturierung und Bemühung um Kooperation, Transparenz und Wissenschaftlichkeit in der UFO-Forschung Deutschlands (vom Grundkonsens der UFO-Forschung 2004, über die gemeinsame UFO-Datenbank ab 2007, die Entwicklung von Forschungsgrundsätzen 2011, den gemeinsamen UFO-Fragebogen 2011, die vereinsübergreifende Fallermittlerarbeit ab 2014 bis hin zur Kooperationsinitiative 2015 und der ersten gemeinsamen Tagung von DEGUFO, GEP und MUFON-CES im Juni 2017). Auch wenn Knörrs Aussage, dass in der Vereinsarbeit stets nur wenige aktive Personen gegenüber der Gesamtzahl an Vereinsmitgliedern tätig sind, stimmt: Dass »die Zeit der großen Vereine vorüber« ist (S. 144) und lose Netzwerke von Forschern, deren Tätigkeit sich auf Vorträge und Buchpublikationen, also kommerziell verwertete Arbeiten konzentriert, ist eine Prognose des Autors, von der hoffentlich das genaue Gegenteil eines Tages eintreten wird.

UFO-Forschung bedeutet gerade nicht das Kolportieren sensationalistischer Thesen, wie es auch in »Die Wahrheit über Deutschlands UFO-Akten« erfolgt. Im Nachgang der Veröffentlichung des Buches wurde vom Autor eine E-Mail an zahlreiche Empfänger mit dem Betreff »wird mein Buch bald verboten oder zensiert?« versendet (Mail vom 23. Juni 2017), in der bekanntgegeben wird, dass »der Deutsche Bundestag zehn Exemplare und das Verteidigungsministerium zwei Exemplare meines neuesten Buches angefordert haben«, verbunden mit der Frage »Doch was passiert wenn sie in Berlin das Buch gelesen haben? […] Werden die mein Buch zensieren oder sogar verbieten lassen?« Wenngleich hier eine Werbeaktion des Autors der wahrscheinlichere Hintergrund ist (»Also Leute: Kauft das Buch solange es noch erhältlich ist!« – das Buch ist selbstverständlich auch weiterhin normal im Buchhandel erhältlich), zeigt die Aktion jedoch erneut deutlich, welche Schwerpunkte der Autor tatsächlich in seiner Arbeit setzt.

Die zum Abschluss des Buches noch ergänzten Betrachtungen von Randphänomenen gehen (trotz einiger weniger kritischer Betrachtungen wie auf S. 152) wie auch die oft innerhalb der Kapitel eingestreuten Kommentare des Autors zu UFO- und verwandten Phänomenen nicht über das hinaus, was generell in der Literatur an Spekulationen zu finden ist – insbesondere dominiert das »Sieht aus wie!« der Prä-Astronautik, in der Alexander Knörr ebenso aktiv ist. Die vom Autor bemängelte Ernsthaftigkeit offizieller Stellen gerade in Deutschland, wie er am Ende nochmal betont, mag nicht zuletzt auch auf oberflächliche Darstellungen und Interpretationen des Themas, wie sie von ihm selbst erfolgen, zurückzuführen sein.

Ein Fazit: »Die Wahrheit über Deutschlands UFO-Akten« bietet dem Leser einen Abriss der (meist erfolgreichen) Versuche der letzten Jahre, behördliches Aktenmaterial aus Deutschland, das UFOs zum Thema hat, einzusehen oder dessen Freigabe zu erwirken und beinhaltet (allerdings zum größeren Teil) Fallbeschreibungen und persönliche Ansichten des Autors. Wer nicht die Muße hat, Informationen zum Thema aus dem Web zusammenzusuchen oder Interesse an Werdegang und Position Alexander Knörrs in den Grenzwissenschaften hat, für den ist das Buch sicherlich empfehlenswert. Einen Blick auf »die aktuelle Situation der UFO-Forschung in Deutschland«, wie es der Klappentext formuliert, sollte der Leser hier jedoch ganz sicher nicht erwarten. Eher Rückwärtsgewandheit, denn wie zu Beginn der Ära der UFOs in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts endet das Buch mit der Aussage, dass »alle Zeichen auf einen baldigen offiziellen Erstkontakt « stünden.
Danny Ammon

(1) Einen Überblick bietet Vicente-Juan Ballester Olmos in »State-of-the-Art in UFO Disclosure Worldwide« von 2009: www.centroufologiconazionale.net/documenti/STATE-OF-THE-ART%20IN%20UFO%20DISCLOSURE%20WORLDWIDE.pdf
(2) vgl. www.ufo-information.de/images/PDF/Artikel/OskarLinke_ Haselbach.pdf
(3) vgl. z. B. en.wikipedia.org/wiki/Classified_information_in_the_United_States; en.wikipedia.org/wiki/Sanitization_ (classified_information); fas.org/sgp/crs/secrecy/RS21900.pdf
(4) Der genaue Inhalt der Anschreiben ist hier wiedergegeben: www.ufo-und-alienforum.de/index.php/Thread/31701-Offiziellbest%C3%A4tigt-Es-gibt-deutsche-UFOAkten/?postID=354011#post354011
(5) www.degufo.de/index.php/de/news/114-offiziell-bestaetigt-es-gibt-deutsche-ufo-akten
(6) vgl. www.ufo-und-alienforum.de/index.php/Thread/31701-Offiziellbest%C3%A4tigt-Es-gibt-deutsche-UFOAkten/
(7) www.bundestag.de/blob/406336/741fdc9b7e96b9346e4e3414225b2835/ wd-8-104-09-pdf-data.pdf;
www.bundestag.de/blob/408356/32b7d8a6d5868d7a585ba0b2488010c7/wd-11-148-09-pdf-data.pdf
(8) www.ufo-information.de/images/PDF/Infomaterial/Gutachten_ Wissenschaftlicher_Dienst.pdf; zum Prozessverlauf und Medienberichten vgl. auch www.ufo-information.de/images/PDF/Infomaterial/der_ufo-prozess.pdf
(9) vgl. grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.de/2010/03/im-interviewrobert-fleischer-uber.html
(10) www.bundestag.de/analysen
(11) www.grenzwissenschaft-aktuell.de/dieufo-akten-des-bnd-1teil20160610

200 S., Pappband, ill., ISBN 978-3-944315-52-2, Preis: Buch 16,95 € / eBook 4,99 €

Twilight-Line Medien
www.twilightline.com
Wasungen, 2017

Quelle: JUFOF Nr. 234, 6/2017: 185 ff
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